fotovoltaik
   
 

EEG Förderprogramm

Photovoltaik Förderprogramm Zur Förderung der Energiegewinnung durch regenerative Energien bietet der Bund Fördermittel an (Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien, EEG). Dazu stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Förderprogramm bereit.

Förderbedingungen:
Unter welchen Voraussetzungen können Sie ein Darlehen aus dem KfW-Programm Solarstrom (Photovoltaik) erzeugen beantragen?
  • Wer wird gefördert?
  • • Jeder, der kleinere Photovoltaik-Anlagen errichten, erweitern oder erwerben möchte, z. B.
    • * Privatpersonen,
    • * Gemeinnützige Investoren,
    • * private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
    • * Freiberufler,
    • * Landwirte.
    Die KfW fördert mit diesem Programm Vorhaben bis zu 50.000 Euro.
  • Wie wird gefördert?
  • Durch langfristige, zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren, die Sie bei einer durchleitenden Bank oder Sparkasse (Hausbank) beantragen.
  • Was wird finanziert?
  • •Die Kosten für folgende Investitionen in Deutschland:
    • * Errichtung, Erweiterung oder Erwerb einer Photovoltaik-Anlage,
    • * Erwerb eines Anteils an einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR,
    • einschließlich der Kosten für
    • * Messeinrichtungen, Planung, Montage und die notwendigen Netzanschlüsse (sofern vom Investor zu tragen).

Sehen Sie sich Beispiele zur Finanzierung Ihrer Solaranlage an und erkennen Sie die Wirtschaftlichkeit und die Renditemöglichkeiten.

Die KfW hat zum Förderprogramm ein Merkblatt aufgelegt, welches Sie hier zur Ansicht downloaden können.

Wir sind Ihnen bei der Inanspruchnahme des KfW Förderprogramms gerne behilflich.

 
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